PV Steuer Deutschland


Mehrwertsteuerfreie Bestellung in Deutschland (§12 Abs. 3 Nr. 1 UStG)

Mit dem sogenannten Nullsteuersatz kannst du Photovoltaik Komponenten in unserem Onlineshop unter bestimmten Voraussetzungen mehrwertsteuerfrei bestellen. Damit wir deine Bestellung korrekt abwickeln können, ist deine Bestätigung erforderlich, dass du zum berechtigten Personenkreis gehörst.

Voraussetzungen für die mehrwertsteuerfreie Bestellung

Die folgenden Bedingungen müssen vollständig erfüllt sein:

  • Lieferland ist Deutschland
  • Du bestellst als Privatperson
  • Die Lieferung und Montage erfolgt innerhalb Deutschlands
  • Die Anlage oder deren Bestandteile werden auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert
  • Die erzeugte Energie wird ausschließlich privat genutzt

Wichtiger Hinweis zur Besteuerung

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht erfüllt waren oder nicht erfüllt sind, wird der gesetzliche Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent angesetzt.

Der daraus resultierende Differenzbetrag wird dem Auftraggeber nachberechnet und ist sofort fällig.

Prüfung durch die Wattschmiede

Wir, die Wattschmiede, weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine mehrwertsteuerfreie Lieferung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sollten wir nach Bestellabschluss oder Zahlung weitere Informationen oder Unterlagen zur Prüfung der gesetzlichen Vorgaben benötigen, setzen wir uns mit dir in Verbindung.

Gesetzliche Grundlage (§12 Abs. 3 UStG)

Die Umsatzsteuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für folgende Umsätze:

  1. Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage einschließlich aller für den Betrieb wesentlichen Komponenten sowie Stromspeicher, sofern die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert wird. Die installierte Bruttoleistung darf laut Marktstammdatenregister maximal 30 Kilowatt Peak betragen.
  2. Innergemeinschaftlicher Erwerb der oben genannten Komponenten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Einfuhr der oben genannten Komponenten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  4. Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern, sofern die gelieferten Komponenten die Voraussetzungen erfüllen.

Eine Photovoltaikanlage gilt nur dann als in der Nähe eines Gebäudes installiert, wenn sie sich auf einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstücks befindet.

Für die betreffende Photovoltaikanlage darf zudem bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz gestellt worden sein.